Kinder & Jugendliche

In meiner Praxis behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr. Bei Indikation für eine Psychotherapie finden regelmäßig mindestens wöchentlich Therapietermine für den/die Patient/en/in statt, die in der Regel durch mindestens monatliche Eltern-/Bezugspersonengespräche ergänzt werden. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird im Einzelfall gemeinsam entschieden, ob von Eltern-/ Bezugspersonengesprächen abgesehen werden kann.

Therapieverfahren

Ich arbeite tiefenpsychologisch fundiert und möchte Ihnen zum besseren Verständnis dieser Therapiemethode aus dem Buch einer befreundeten Psychotherapeutin zitieren:

„Es sollen hier noch einige weitere wesentliche Grundprinzipien einer Kinderpsychotherapie kurz skizziert werden (…). Wie schon erwähnt, ist die Regelmäßigkeit der Therapiestunden, die in der Regel ein- bis zweimal pro Woche stattfinden, von besonderer Wichtigkeit. (…) Eine Psychotherapiestunde dauert in der Regel 50 Minuten und findet immer in ein und demselben Raum statt. Die Ausstattung dieses Raumes kann sehr unterschiedlich sein – je nach Einstellung des Therapeuten zur zentralen Aktivität einer Kinderpsychotherapie – dem Spiel. Man geht davon aus, dass (…) beim Kind die unbewussten seelischen Vorgänge beim Spielen zum Tragen kommen und dass sich hier entsprechend auch die Konflikte zeigen, die die Seele krank werden lassen. Aufgabe der Psychotherapeutin ist es, zu beobachten, zu erkennen und zu deuten.“

Christiane Erner-Schwab: Psychotherapie im Kindesalter. Ratgeber für Erwachsene. Frankfurt a.M.: Brandes und Apsel Verlag GmbH, S. 23. 

In der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen geht es  nicht mehr um das Spiel. Die tiefenpsychologisch fundierten Methoden entfalten sich hier im gemeinsamen Gespräch. Die positiv gefärbte therapeutische Beziehung zwischen Patient/in und Psychotherapeut/in ist dabei Voraussetzung einer gelingenden tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Sie bildet auf der Grundlage von Vertrauen und Verständnis den Raum, konflikthafte Themen und Ängste gemeinsam zu betrachten, zu verstehen und zu verarbeiten. 

Kosten

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die jeweilige Gesundheitskasse die Kosten für Sprechstunde und Probatorik (Diagnostik). Sollte darüber hinaus eine Psychotherapie notwendig sein, beantragen wir diese gemeinsam bei Ihrer Gesundheitskasse.

Die Kostenübernahme durch private Versicherungen ist meist ebenso realisierbar. Bitte klären Sie dazu im Vorhinein mit Ihrer Versicherung, welche Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme benötigt werden. Die Beantragung einer ambulanten Psychotherapie erfolgt hier durch den Versicherten, wobei ich Sie mit den notwendigen Unterlagen unterstütze.

Auch als Selbstzahler können Sie psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Behandlungskosten richten sich für privat Versicherte und Selbstzahler nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).  

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